Sozialrechtswissenschaft

Das Sozialrecht ist nicht nur ein Referenzgebiet des Verwaltungsrechts, sondern auch eine wissenschaftliche Disziplin, die ihre Ursprünge vor mindestens 100 Jahren hat. Es waren erste Sozialrechtler wie Erwin Jacobi oder Lutz Richter in der Weimarer Republik, die das Sozialrecht an die Universitäten trugen, erste Lehrbücher schrieben und universitäre Lehrveranstaltungen abhielten.

Inzwischen ist das Sozialrecht als eine eigene rechtswissenschaftliche Disziplin anerkannt, es gibt eine eigene sozialrechtliche scientific community, sozialrechtliche Lehrstühle an Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsinstitute und eine beachtliche publizistische Produktivität in vielen sozialrechtlichen Fachzeitschriften. Jedoch hat das Sozialrecht zugleich mit einem wissenschaftlichen und universitären Nischendasein zu kämpfen und ist oftmals beschränkt auf Schwerpunktbereiche in der Ausbildung.

 

Das Forschungsprojekt zur Sozialrechtswissenschaft widmet sich der Frage, welchen Stellenwert und welche Schwerpunkte das Sozialrecht in der heutigen Zeit hat, inwiefern das Landesrecht im Sozialrecht relevant ist und zur Systematisierung und Dogmatisierung beitragen kann und wie das Sozialrecht durch die Universitäten erforscht und gelehrt wird. Im Zentrum des Forschungsvorhabens steht die Frage, was die Sozialrechtswissenschaft im 21. Jahrhundert ausmacht. Was sind ihre zentralen Themen und Debatten, wie entwickelt sich die Lehre vom Sozialrecht an den Hochschulen und was darf als gesicherter Konsens einer Dogmatik des Sozialrechts gelten?

 

Projektverantwortlicher: Dr. Hannes Berger

 

Bisherige Veröffentlichungen:

 

- Berger, Die Gesetzesauslegung im Sozialrecht, NZS 2020, S. 11.

- Berger, Die sozialrechtliche Habilitation, ZLVR 2021, S. 133.

- Berger, Die sozialrechtliche Dissertation, SRa 2022, 93.

- Berger, Die sozialrechtliche Lehre in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ZLVR 3/2022, in Bearb.

- Berger, Die Eignung der Heimleitung, SRa 2022, 230.